Unter einer Sanierung versteht man im Bauwesen die baulich, technische Wiederherstellung oder Modernisierung eines Bauwerks oder eines ganzen Stadtviertels, um Mängel zu beseitigen oder den Wohn- und Lebensstandard zu erhöhen.

Um vorhandene Mängel festzustellen, muss eine Voruntersuchung in Form eines Gutachtens durchgeführt werden, aus der die Schadensursache, das Schadensbild sowie die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen hervorgehen.


Ziel ist die Wiederherstellung des standsicheren und zweckbestimmt nutzbaren Zustands.


Eine Sanierung geht über die Instandhaltung und Instandsetzung hinaus und schließt oft die Modernisierung ein, die auch Nutzungsanpassungen und erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz erforderlich machen können.

 

Gebäudesanierung
Unter Gebäudesanierung oder Bauwerkssanierung versteht man die durchgreifende Reparatur oder Erneuerung von Bauteilen, Gebäudeabschnitten oder des gesamten Bauwerks. Bei Gebäuden, die vor dem zweiten Weltkrieg errichtet wurden, spricht man auch von Altbausanierung. Beim Sanieren von Baudenkmälern muss der Denkmalschutz berücksichtigt werden.